Subventionen für Seilbahn-Weiterbildungen
Die Kosten für diverse Weiterbildungen beim Ausbildungszentrum von Seilbahnen Schweiz müssen die Teilnehmenden nicht allein tragen. Absolvierende von Kursen, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten und diese absolvieren, können Subventionen vom Bund erhalten.
Anspruch auf Bundessubventionen
Der Anspruch auf Bundessubventionen besteht bei der Ausbildung zum Seilbahnfachmann bzw. zur Seilbahnfachfrau, zum Fachmann/-frau des Pisten- und Rettungsdienstes (Zentralkurs A, B, Lawinensprengkurs und Zentralkurs C) sowie zum/zur Seilbahnmanager:in (auf die Modulkurse vom Schweizerischen Institut für Unternehmensschulung) und ist unabhängig vom Prüfungserfolg.
Der Bund übernimmt bis zu 50 % der angefallen Kurgebühren (bei der Berufsprüfung max. CHF 9'500, bei der höheren Fachprüfung max. CHF 10'500). Die Bundessubventionen betreffen nur vorbereitende Kurse; Prüfungsgebühren sowie Spesen (Verpflegung & Übernachtungen) sind ausgenommen.
Der Anspruch ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der Wohnsitz der teilnehmenden Person muss in der Schweiz sein.
Die Abschlussprüfung der entsprechenden Weiterbildung muss absolviert werden (unabhängig vom Prüfungserfolg).
Die Subvention muss von einer Einzelperson und nicht von einer Firma beantragt werden (daher wird die Rechnung auf den Namen der Teilnehmenden und nicht auf Unternehmen gestellt).
Beantragung von Bundessubventionen
Der Antrag auf Bundessubventionen kann erst nach der Prüfung eingereicht werden. Dieser muss direkt durch die Teilnehmenden beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) innerhalb von zwei Jahren nach der Prüfung erfolgen.
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
Rechnungen aller vorbereitenden Kurse
Zahlungsbestätigungen für diese Kurse
Prüfungsverfügung (wird nach der Prüfung verschickt)
Änderungen vorbehalten. Es gelten die aktuellen Bestimmungen des SBFI.
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