Behindertengleichstellungsgesetz
Das «Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen» (BehiG) zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen bzw. eingeschränkter Mobilität vor Diskriminierung zu schützen und ihre Integration in allen Lebensbereichen zu fördern.
Das BehiG legt fest, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben, und fördert die Chancengleichheit. Es umfasst Bereiche wie den Zugang zu Bildung, Arbeit, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln und Kommunikationstechnologien. Auch Menschen, die temporär auf Hilfe angewiesen sind, können davon einen Nutzen ziehen. Dazu gehören zum Beispiel Menschen mit Verletzungen, aber auch Schwangere und Eltern mit Kinderwagen.
Um den Richtlinien des Behindertengleichstellungsgesetzes zu entsprechen und für einen barrierefreien Zugang zu den Seilbahnen zu sorgen, müssen Seilbahnbetriebe Anpassungen bei ihren Anlagen vornehmen. Ab 1. Januar 2024 müssen Seilbahnen mit mehr als acht Plätzen pro Transporteinheit barrierefrei sein. Diese barrierefreie Gestaltung fördert ein inklusives gesellschaftliches Zusammenleben und ermöglicht allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben.
Auf dieser Seite finden Sie diverse Hilfsmittel für die Umsetzung des BehiG sowie Checklisten, Wegleitungen usw. Um die Barrierefreiheit zu bewerten, stehen Excel-Listen zur Verfügung, die jeweils für das entsprechende Seilbahnsystem erstellt wurden.
Dienststellendokumentation ÖV-Schweiz
Die Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs verlangt eine Bestandsaufnahme über die Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrs. Zu diesem Zweck werden bei den ÖV-Stationen die Daten bezüglich der Barrierefreiheit erhoben. Dies erfolgt über die zentrale Datenbank der Dienststellendokumentation öV-Schweiz (DiDok).
Unternehmen, welche unter die Umsetzungspflicht des BehiG fallen, müssen die Daten bis 31. August 2023 erheben. Da die Eingabe der Daten aufwändig ist, unterstützt Seilbahnen Schweiz betroffene Mitglieder bei diesem Prozess. Mithilfe eines Fragebogens können die Daten eingegeben werden, welche anschliessend durch SBS in das System von DiDok übertragen werden. Der Fragebogen kann bei Seilbahnen Schweiz bezogen werden.
Weitere Details zur BehiG-Bestandsaufnahme sind auf der Webseite ÖV Info zu finden.
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