Richtlinien Sommeraktivitäten & Gütesiegel «Geprüfte Sommeraktivitäten»
Auch die von den Seilbahnunternehmen betriebenen Freizeit- und Sportanlagen für Sommeraktivitäten, wie Sommerrodelbahnen, Seilparks- oder Klettertürme, werden kontrolliert. So wird die maximale Sicherheit auch im Sommerbetrieb gewährleistet. Dafür müssen die Sicherheitsstandards zwingend eingehalten werden und es werden obligatorisch regelmässige Kontrollen durchgeführt.
Diese Prüfung ist für die Mitglieder von Seilbahnen Schweiz obligatorisch. Erfüllt werden müssen die Normen sowohl in baulich-technischer als auch in betrieblicher Hinsicht. Die Homologation wird maximal für drei Jahre gewährt – danach ist eine erneute Abnahme fällig.
Gütesiegel «Geprüfte Sommeraktivitäten»
Zusätzlich zu dieser obligatorischen Prüfung können Seilbahnbetriebe das Gütesiegel «Geprüfte Sommeraktivitäten» erlangen. Dieses bescheinigt auch gegen aussen, dass ein Unternehmen sein gesamtes Angebot an Sommeraktivitäten auf mögliche Risiken geprüft hat. Das Siegel wird von Seilbahnen Schweiz vergeben und kann für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl bei den Gästen sorgen. Sowohl die Homologation von technischen Anlagen als auch die Verleihung des Gütesiegels „Geprüfte Sommeraktivitäten“ basieren auf den Richtlinien „Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten“.
Weitere Informationen
Benötigen Sie Hilfe in Bezug auf Recht und Sicherheit im Schneesport und bei Sommeraktivitäten? Gerne stehen wir zur Verfügung.
Romano Pajarola
Verantwortlicher Beratungsstelle Sicherheit